
          Die EU-Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ verpflichtet die 
          EU Mitgliedsstaaten, Maßnahmen zur Energie- und CO2 Einsparung 
          in nationales Recht umzusetzen. 
          Ein Bestandteil 
          dieser Richtlinie ist die Erstellung von Energieausweisen
          (Pflicht ab dem 01.07.2008).
          Der Energieausweis informiert darüber, wie energieeffizient ein Gebäude  ist, er zeigt Schwachstellen und Einsparpotentiale auf und ermöglicht es, die  Notwendigkeit und Möglichkeit zur energetischen Sanierung zu erkennen. Außerdem  bietet er die Möglichkeit der Einstufung der energetischen Qualität der  Immobilie.
          
          Den Energieausweis gibt es in zwei  verschiedenen Varianten:
 
          Als 
bedarfsorientierter Ausweis
          (Energieausweis auf  der Grundlage des berechneten Energiebedarfs)
 
          und als 
verbrauchsorientierter  Ausweis 
          (Energieausweis auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs).  
          Welcher Ausweis verwendet werden kann, richtet sich nach dem Baujahr  und der 
          Größe des Gebäudes.
          
          
• Energiebedarfsausweis für Wohngebäude
            
            • Energiebverbrauchsausweis für Wohngebäude
          • Energieausweise für Nichtwohngebäude